Strafrecht

Die Verteidigung in einem Strafverfahren beginnt in der Regel mit dem Ermittlungsverfahren. Dies bedeutet in der Regel eine hohe psychische Belastung.
In diesem frühen Verfahrensstadium ist es angezeigt, möglichst frühzeitig Einfluss auf das Verfahren im Rahmen von

  • Polizeilichen Ermittlungsverfahren
  • Hausdurchsuchungen
  • Untersuchungshaft

zu nehmen und hierfür die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

Vorsorglich empfehle ich ohne anwaltlichen Beistand keinerlei Angaben zur Sache zu machen, da diese später verwertet werden können.

 

Nur Rechtsanwälte haben das Recht, die Ermittlungsakten einzusehen. Kommt es zur Anklageerhebung, kann so die Hauptverhandlung gründlich vorbereitet werden, insbesondere auch die entsprechenden Beweismöglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

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Herzlich Willkommen!

Rechtsanwältin Brigitte Hooper


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